Trinkwasserversorgung

Eigentümerwechsel

Die Trinkwasserversorgung ist gemäß Satzung über die Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Coswig (Anhalt) Wasserversorgungssatzung – WVS – an das Eigentum des versorgten Grundstücks gebunden. Insofern ist uns der Eigentumswechsel nach § 20 Trinkwasserversorgungsabgabensatzung innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Für eine ordnungsgemäße An- bzw. Ummeldung bitten wir Sie, uns das nebenstehende Formular ausgefüllt zu übermitteln.

Hinsichtlich der Wirksamkeit des Übergangs von Nutzen und Lasten am Grundstück gelten die Bestimmungen im notariellen Kaufvertrag. Daher bitten wir um einen Auszug aus dem Vertrag. Hier reichen die Seiten aus denen der bisherige und der zukünftige Eigentümer hervorgeht sowie die Bestimmungen zum Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten am Grundstück als auch die Unterschriftsseite.

Sollte das Datum aus dem Vertrag nicht eindeutig hervorgehen, sind weitergehende Angaben zum Termin zu machen. Die anzugebenden Zählerstände beziehen sich auf den Zeitpunkt, ab dem der neue Eigentümer für die Trinkwassergebühr gebührenpflichtig ist. Im Sterbefall ist der Eigentümerwechsel durch den Erbschein nachzuweisen.