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Trinkwasserversorgung

Die Trinkwassererzeugung erfolgt in unserem Wasserwerk im Ortsteil Wörpen. Dort wird seit über 120 Jahren Flämingwasser von hoher Qualität gewonnen.
Im Jahr 2002 wurde in Wörpen der Ersatzneubau des Wasserwerkes in Betrieb genommen. Neben der Kernstadt Coswig (Anhalt) versorgen wir die Ortsteile Buro/ Klieken, Zieko, Düben und Buko mit Trinkwasser.

Wasserhärte und Trinkwasserwerte – wichtig für Wäsche und Geräte sowie zur allgemeinen Information

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG -), vom 01. Januar 1987, beschlossen. Nach Paragraph 9 dieses Gesetzes haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich mitzuteilen. Die Härtebereiche sind wie folgt anzugeben:
weich, mittel, hart.
Die Angaben müssen in Millimol (mmol) Calciumcarbonat (CaCO3) je Liter (l) [CaCO3 mmol/l] – der international gebräuchlichen Einheit für die Härte von Wasser – erfolgen. Es gilt folgende Einstufung:

Härtebereich weich: weniger als 1,5 CaCO3 mmol/l = 8,4 Grad deutsche Härte (°dH) ehemaliger Härtebereich 1 = bis 7,3°dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 CaCO3 mmol/l = 8,4 bis 14°dH (ehemaliger Härtebereich 2 = 7,3°dH bis 14°dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 CaCO3 mmol/l = mehr als 14°dH – ohne Grenze nach oben (ehemaliger Härtebereich 3 = 14°dH bis 21°dH)

Der ehemalige Härtebereich 4 = über 21°dH ist entfallen.

Durch die Stadtwerke Coswig (Anhalt) wird Trinkwasser im Härtebereich weich geliefert (7,1°dH).
Die Grenzwerte sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt. Die Überwachung des Trinkwassers erfolgt über das Gesundheitsamt beim Landkreis Wittenberg und durch das Labor für Wasser und Umwelt GmbH Wittenberg (LWU) im Auftrag der Stadtwerke Coswig (Anhalt).

Information entsprechend § 45 TrinkwV
Messwerte der Trinkwasseruntersuchung vom 06. März 2024 (Auszug)

Parameter [Einheit] Grenzwert Messwert
Wasserhärte [CaCO3 mmol/l] - 1,26
Leitfähigkeit bei 25°C [µS/cm] 2790 312
pH Wert 6,5 – 9,5 8,23
Calcium [mg/l] - 42,8
Eisen [mg/l] 0,200 <0,010
Fluorid [mg/l] 1,5 <0,40
Kalium [mg/l] - 2,89
Magnesium [mg/l] - 4,61
Mangan [mg/l] 0,050 < 0,005
Natrium [mg/l] 200 7,36
Nitrat [mg/l] 50 < 5,0
Nitrit [mg/l] 0,50 < 0,010
Säurekapazität bis ph 4,3 (m-Wert) [mmol/l] - 1,21
Blei [mg/l] 0,01 < 0,0010

Durch die Wasserhärte wird angegeben, wie viele Erdalkalimetalle (Calcium und Magnesium) sich im Wasser befinden. Die Wasserhärte ist umso höher, je mehr dieser Stoffe sich im Wasser befinden. Dieses ist jedoch nicht schädlich, da Calcium und Magnesium (Bestandteile von Kalk) für den Menschen lebenswichtige Mineralstoffe sind, die zum Beispiel dem Aufbau von Knochen und Zähnen dienen und für den Energiestoffwechsel des menschlichen Körpers unerlässlich sind.

Die Angabe der Wasserhärte ist für die richtige Einstellung von technischen Geräten, z. Bsp. von Kaffeevollautomaten, Geschirrspülern und Waschmaschinen von Bedeutung. Damit das Gerät optimal arbeiten kann, sollte der Wert der Wasserhärte eingestellt werden.

Bei hohen Wasserhärten kommt es zu Kalkablagerungen und zu einem höheren Spül- und Waschmittelverbrauch. Auch für das Gießen der Zimmerpflanzen sowie für Lebens- und Genussmittel ist eine hohe Wasserhärte oft unvorteilhaft. Beispielsweise ändert sich der Geschmack von Heißgetränken, wie Kaffee oder Tee, bei einer hohen Härte des Wassers, da sich die jeweiligen Aromen nicht richtig entfalten können. Zum Brühen von Kaffee ist ein Härtegrad zwischen 5°dH und 9°dH sowie ein pH Wert bei 7 optimal, da der Kaffee bei diesen Werten seine Aromen voll entfalten kann.
Grundsätzlich gilt: Je weicher das Wasser ist, desto vorteilhafter ist es im Geschmack. Deshalb wird weiches Wasser zum Trinken angenehmer als hartes Wasser empfunden. Als eine unangenehme Eigenschaft des weichen Wassers wird manchmal die verstärkt entstehende Schaumbildung, zum Beispiel beim Händewaschen, genannt.

Die Wasserhärte wirkt sich auch auf die Leitfähigkeit des Wassers aus. Die Leitfähigkeit des Wassers wird durch die in ihm gelösten Ionen hervorgerufen. Je kalkhaltiger das Wasser, desto schlechter ist die Leitfähigkeit.

Die Angabe der Leitfähigkeit ist für die richtige Einstellung, z. Bsp. von Wäschetrocknern von Bedeutung, da Wäschetrockner in der Regel den Leitwert messen, um den Feuchtegehalt der Wäsche zu erfassen und anhand des Meßwertes dann den Trockengrad bestimmen. Aus diesem Grund sollte – falls möglich – zur genauen Kalibrierung des Leitfähigkeitssensors, der Wert der Leitfähigkeit des Wassers eingestellt werden, um das Trockenergebnis zu optimieren.

Durch die Stadtwerke Coswig (Anhalt) wird ein Auszug der Messwerte jährlich im Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt) sowie ständig auf der Internetseite der Stadtwerke Coswig (Anhalt) veröffentlicht. Weitere Messwerte können bei Bedarf angefordert werden. Die Stadtwerke Coswig (Anhalt) stehen Ihnen darüber hinaus auch gerne persönlich, fernmündlich oder per eMail für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Downloads
folgende Dokumente stehen für Sie als Download bereit:

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Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) finden Sie unter der folgenden Adresse:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf

Müssen Sie monatlich an die pünktliche Überweisung Ihrer Abschläge für Trinkwasser denken?

Um Zahlungsverzüge zu vermeiden, können Sie uns ein SEPA-Basislastschrift-Mandat erteilen und Ihre monatlichen Abschläge pünktlich und für Sie bequem, von uns einziehen lassen. Drucken Sie den Vordruck für dieses Mandat aus, versehen Sie den Vordruck, gut lesbar, mit allen Angaben und senden Sie ihn unterschrieben an unsere Adresse zurück. Vielen Dank!
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Benötigen Sie ein Hydrantenstandrohr oder eine Entnahmestelle?

In diesem Fall ist der Abschluss des nachfolgenden Wasserentnahmevertrages erforderlich.

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor der von Ihnen geplanten Nutzung mit uns in Verbindung. Dieses ist aus verschiedenen Gründen wichtig:

Wird z. Bsp. ein Hydrantenstandrohr im Verkehrsraum aufgestellt, muss es vorschriftsmäßig gesichert werden. Gegebenenfalls müssen Sie vor der Aufstellung des Hydrantenstandrohres zusätzlich eine Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen, bzw. einholen.
Bei Verwendung des aus dem Hydrantenstandrohr oder aus der Entnahmestelle entnommenen Wassers zum menschlichen Gebrauch, sind die Hygienevorschriften vollumfänglich zu beachten.
Im Vorfeld müssen Beprobungen und ggf. zusätzliche Spülungen erfolgen. Diese sind von freien Kapazitäten sowohl von uns, als auch des Labors, bzw. des Gesundheitsamtes abhängig. Daher ist eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Wochen erforderlich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die in unserer Publikation “Merkblatt und Hinweise für Betreiber von nicht ortsfesten Trinkwasseranlagen” aufgeführten Punkte.

Zu Ihrer Information können Sie sich hier vorab über den Wasserentnahmevertrag zur Entnahme von Wasser aus Hydrantenstandrohren und/oder aus anderen Anschlüssen, bzw. Entnahmestellen informieren, bzw. diesen herunterladen:

Ergänzende Hinweise bei Nutzung des Hydrantenstandrohres oder der Entnahmestelle zum Betrieb nicht ortsfester Trinkwasseranlagen

Wenn Sie unser Hydrantenstandrohr oder die Entnahmestelle zum Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volks- und Straßenfesten, Märkten, Zirkussen oder sonstigen, nicht ortsfesten Anlagen nutzen möchten, oder eine nicht ortsfeste Anlage zeitweilig an eine Kundenanlage anschließen und betreiben wollen, finden Sie hier – ergänzend zum Wasserentnahmevertrag – unser entsprechendes Merkblatt mit wichtigen Hinweisen.

Wir bitten Sie, sich im eigenen Interesse vorab zu informieren, bzw. sich das Merkblatt herunterzuladen: