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Elbefähre Coswig (Anhalt)

Pegelstand der Elbe (Kilometer 236,31 – Pegelhaus Coswig)

Den aktuellen Pegelstand der Elbe, am Pegelhaus Coswig, erfahren Sie vom Automatischen Messweertansager unter folgender Telefonnummer +49 (0)34903 47511, oder unter diesem Link: www.pegelonline.wsv.de
Der Pegelnullpunkt (PNP) des “Pegel Coswig” liegt bei 1,70 m (57,59 m über Normalhöhennull [NHN]). Beim PNP ist die Elbe am “Pegel Coswig” im tiefsten Bereich noch ca. 3,80 m tief.
Daraus ist ersichtlich, dass der PNP nicht den tiefsten Punkt des Gewässers beziffert und dass ein Pegelstand von 0 cm nicht bedeutet, dass das Flussbett trocken liegt – sondern, dass die Pegellatte nicht mehr in das Wasser eintaucht. Bei einem Pegelstand von 1,70 m taucht sie 1,70 m tief ein.
Der mittlere Wasserstand (MW) am “Pegel Coswig” liegt bei 2,29 m.
Der bisher höchste Hochwasserstand (HHW) des “Pegel Coswig” wurde am 08. Juni 2013 mit 7,66 m gemessen.
Im Gegensatz dazu wurde der bisher durchgängig am längsten anhaltende niedrigste Niedrigwasserstand (NNW) des “Pegel Coswig”, in der Zeit vom 22. Juli 2023, 23:00 Uhr, bis 25. Juli 2023, 19:00 Uhr, mit lediglich 97 cm gemessen.
(Quelle: Automatischer Messwertansager “Pegel Coswig”)

Historie

Seit Pfingsten 1864 wird die Coswiger Elbefähre als Gierseilfähre nach dem im Jahre 1657 erfundenen Prinzip des Holländers Hendrik Heuck aus Nimwegen betrieben. Solch eine Gierponte, wie die Fähren genannt wurden, hing so wie zur heutigen Zeit an einem Drahtseil, das sich kurz vor der Fähre teilt. Ein Ende des Seils ist am Bug befestigt, das andere Teil am Heck. Werden die Längen der Seilenden zueinander verändert, so ändert sich auch der Anstellwinkel der Fähre zum Strom. Durch den Druck des anströmenden Wassers gegen den schräg gestellten Fährkörper wird die Fähre zum anderen Ufer gedrängt.

Gegenwart

Seit dem Bestehen der Stadtwerke Coswig (Anhalt) wird die Fähre unter der Regie der Stadtwerke Coswig (Anhalt) betrieben.

Die Fähre hat eine Traglast von 20 Tonnen (t). Sie wird auf Grundlage der Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen (Fährenbetriebsverordnung – FäV) mit Ausnahme der Monate Januar, Februar und Dezember ganzjährig, zu den unten aufgeführten Fährzeiten betrieben.

Bezogen auf die Flussbreite von rund 125 m – bei Normalwasserstand – legt die Fähre, mit ihrer motorlosen und somit umweltfreundlichen Antriebsart, im Verlauf eines Jahres durchschnittlich ca. 3.000 km zurück.

Betriebszeiten

Monat Montag – Sonntag
März 10.00 – 17.00 Uhr
April 09.00 – 19.00 Uhr
Mai 09.00 – 20.00 Uhr
Juni 09.00 – 20.00 Uhr
Juli 09.00 – 20.00 Uhr
August 09.00 – 20.00 Uhr
September 09.00 – 20.00 Uhr
Oktober 09.00 – 18.00 Uhr
November 10.00 – 17.00 Uhr

In den Monaten Januar, Februar und Dezember erfolgt kein Fährbetrieb.

Entsprechend § 12 FäV wird der Fährbetrieb eingestellt, wenn das Übersetzen mit Gefahr verbunden ist – z. Bsp. aufgrund des Wasserstandes, bei Eisgang, Nebel, böigem Wind, Sturm o. ä. Witterungsverhältnissen (unsichtiges Wetter).

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Fahrten außerhalb der normalen Fahrzeiten sowie Sonderfahrten der Elbefähre zu vereinbaren. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte mindestens 14 Tage im Voraus an die Stadtwerke Coswig (Anhalt), Tel. (03 49 03) 6 71 61.

Tarife

Beförderung von Preis in EUR
Einzelfahrt Erwachsener 2,50
Einzelfahrt Fahrrad ¹ 3,00
Mitfahrer 2,00
Tageskarte Erwachsener / Fahrrad ¹ 4,00
Kind (bis 6 Jahre) kostenfrei
Einzelfahrt Kind (6 bis 14 Jahre) 2,00
Tageskarte Kind (6 bis 14 Jahre) 3,00
Moped ¹ / Motorrad ¹ / Quad ¹ / Pferd ¹ 3,50
Anhänger / Seitenwagen 3,00
Pkw ¹ 5,50
Großraumlimousinen ¹ (6, 7 Plätze) / Pferdegespanne ¹ / Transporter ¹ / Traktoren ¹ 6,00
Wohnmobile ¹ , ² / Wohnanhänger ² 6,50
Lkw ¹ / Lkw-Anhänger / Busse ¹ 9,00

¹ einschließlich Fahrer (jede weitere Person wird als Mitfahrer nach Einzeltarif abgerechnet)
² Die Beförderungsmöglichkeit ist vom Wasserstand und der individuellen Bauart des Fahrzeuges (z. Bsp. Bodenfreiheit, Radstand, Überhanglänge) abhängig.

Die Tarife beinhalten die gültige ermäßigte Umsatzsteuer.

Bitte beachten Sie, dass nur Bargeldzahlungen möglich sind!

Fahrten außerhalb der normalen Fahrzeiten sowie Sonderfahrten sind 14 Tage im Voraus mit den Stadtwerken Coswig (Anhalt) zu vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Die Fährscheine sind bei der Kontrolle auf Verlangen vorzulegen.

Fahrten ohne gültigen Fährschein werden zur Anzeige gebracht.

Die Fährtarife treten mit Wirkung zum 01.03.2024 in Kraft.

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